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Dem Staatsanwalt fällt immer eine Lösung für Unlösbares ein.

Aber dem Staatsanwalt in seiner Not fällt immer was ein. Also machte er aus Spesenbetrug einen gewerbsmässigen Betrug, damit umging er die drohende Verjährung. Und die für Betrug nötige Arglist, die holte er sich mit einer kühnen Konstruktion auf rechtlich ganz, ganz dünnem Eis. Dazu dann noch Urkundenfälschung, Bestechung und Veruntreuung.

Damit konnte er die Frage, was denn aus der ungetreuen Geschäftsbesorgung geworden sei, mit einem lockeren «es war ja alles noch viel schlimmer» abschmettern. Und mit der garstigen Renitenz der Angeschuldigten begründen, dass es bis zur Einreichung der Anklageschrift sagenhafte drei Jahre dauerte.

Bis er ein 364-seitiges Mammutwerk auf das Pult des Bezirksgerichts Zürich wuchtete. Eine Zumutung, selbst ohne die Gigabyte an Anlagen. Ein klares Indiz, dass ihm das Strafverfahren aus der Hand geglitten war.

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