Weitere zwei Akte eines seit drei Jahren andauernden Justizskandals.
Hinter diesem wilden Medien-Gehampel, basierend lediglich auf Behauptungen in der Anklage, die deswegen weder wahr sein müssen, noch bewiesen wurden, entwickelt sich die Fortsetzung des Justizskandals in zwei weiteren Akten.
Der erste: Der Staatsanwalt hat den Angeschuldigten einen Maulkorb verpasst. Vornehmer ausgedrückt: eine Geheimhaltungsverfügung. Unter Berufung auf Artikel 73 der Strafprozessordnung. Der solche Beschränkungen tatsächlich zulässt. Nur: niemals gegen Parteien in Gerichtsverfahren. Dazu sagt der Verfasser des Basler Kommentars, also die Koryphäe auf diesem Gebiet, Prof. Urs Saxer auf Anfrage: «Ihre Schlussfolgerung ist richtig. Ich habe dies in der Tat in meinem Kommentar geschrieben, dass der Angeschuldigte nicht dazu gehört.»