Rechtsstaatlichkeit. Unschuldsvermutung. Wem nützt es?
Das sind die drei Säulen eines nach rechtsstaatlichen Regeln ablaufenden Prozesses. Es gibt einen Anfangsverdacht. Auf den kommt die Staatsanwaltschaft selbst. Oder sie nimmt ihn aus einer Strafnzeige. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob dieser Anfangsverdacht ausreichend ist, um eine Untersuchung zu beginnen. Während der Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft mit grosser Machtfülle ausgestattet. Deshalb muss sie sowohl belastende wie entlastende Indizien sammeln.
So müsste es sein, so war es im Fall Vincenz nie.