Eigentlich alle sind sich einig: Vincenz ist schuldig.

Also hängt ihn oder werft ihn in den Knast. Kann man im Rotlicht-Milieu verkehren, das auf Spesen setzen und ein anständiger Mensch sein? Natürlich nicht. Kann man unentwegt versuchen, in den eigenen Sack zu wirtschaften, ohne Rücksichten im Auftrag seines Arbeitgebers noch Nebengeschäfte machen? Natürlich nicht. Kann man hinter der Maske des hemdsärmeligen und charmanten Bündners sein wahres Gesicht verbergen? Natürlich nicht.

Ist Pierin Vincenz nach all dem, was man über ihn jetzt weiss, unschuldig? Natürlich. Weiterlesen

Weitere zwei Akte eines seit drei Jahren andauernden Justizskandals.

Hinter diesem wilden Medien-Gehampel, basierend lediglich auf Behauptungen in der Anklage, die deswegen weder wahr sein müssen, noch bewiesen wurden, entwickelt sich die Fortsetzung des Justizskandals in zwei weiteren Akten.

Der erste: Der Staatsanwalt hat den Angeschuldigten einen Maulkorb verpasst. Vornehmer ausgedrückt: eine Geheimhaltungsverfügung. Unter Berufung auf Artikel 73 der Strafprozessordnung. Der solche Beschränkungen tatsächlich zulässt. Nur: niemals gegen Parteien in Gerichtsverfahren. Dazu sagt der Verfasser des Basler Kommentars, also die Koryphäe auf diesem Gebiet, Prof. Urs Saxer auf Anfrage: «Ihre Schlussfolgerung ist richtig. Ich habe dies in der Tat in meinem Kommentar geschrieben, dass der Angeschuldigte nicht dazu gehört.»

Weiterlesen

Dem Staatsanwalt fällt immer eine Lösung für Unlösbares ein.

Aber dem Staatsanwalt in seiner Not fällt immer was ein. Also machte er aus Spesenbetrug einen gewerbsmässigen Betrug, damit umging er die drohende Verjährung. Und die für Betrug nötige Arglist, die holte er sich mit einer kühnen Konstruktion auf rechtlich ganz, ganz dünnem Eis. Dazu dann noch Urkundenfälschung, Bestechung und Veruntreuung.

Damit konnte er die Frage, was denn aus der ungetreuen Geschäftsbesorgung geworden sei, mit einem lockeren «es war ja alles noch viel schlimmer» abschmettern. Und mit der garstigen Renitenz der Angeschuldigten begründen, dass es bis zur Einreichung der Anklageschrift sagenhafte drei Jahre dauerte.

Bis er ein 364-seitiges Mammutwerk auf das Pult des Bezirksgerichts Zürich wuchtete. Eine Zumutung, selbst ohne die Gigabyte an Anlagen. Ein klares Indiz, dass ihm das Strafverfahren aus der Hand geglitten war.

Weiterlesen

Ein überforderter Staatsanwalt. Angeschuldigte mit Maulkorb. Die Medien zitieren die saftigsten Stellen der Anklage.

Eine vorzeitige Veröffentlichung der Anklageschrift wäre «vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung, die vorbehaltlos für alle Beschuldigten gilt, nicht vertretbar». Damit zeigt das Bezirksgericht schon in seiner ersten Medienmitteilung eine bis ans Lächerliche grenzende Realitätsverweigerung.

Das ist aber nur die Oberfläche eines veritablen Justizskandals. Er beginnt mit einem deutlich überforderten Staatsanwalt, der nach bitteren Niederlagen mit 57 Jahren wenigstens einmal ein prominentes Opfer zur Strecke bringen will. Aufgrund eines wackligen Anfangsverdachts eröffnet er im Dezember 2017 eine Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Raiffeisen-Star Pierin Vincenz und andere.

Weiterlesen

Hinter dem Strafverfahren verbirgt sich etwas ganz anderes.

Die Medien waren für kurze Zeit wieder voll von Artikeln über den Strafprozess gegen Pierin Vincenz und seinen Kompagnon. Das meiste haben sie nicht verstanden.  Denn es gibt ein Bühnenstück fürs Publikum. Aber hinter dem Vorhang spielt sich der wahre Kampf ab.

Weiterlesen

Rechtsstaatlichkeit. Unschuldsvermutung. Wem nützt es?

Das sind die drei Säulen eines nach rechtsstaatlichen Regeln ablaufenden Prozesses. Es gibt einen Anfangsverdacht. Auf den kommt die Staatsanwaltschaft selbst. Oder sie nimmt ihn aus einer Strafnzeige. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob dieser Anfangsverdacht ausreichend ist, um eine Untersuchung zu beginnen. Während der Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft mit grosser Machtfülle ausgestattet. Deshalb muss sie sowohl belastende wie entlastende Indizien sammeln.

So müsste es sein, so war es im Fall Vincenz nie.

Weiterlesen

Wir sind eine Gruppe besorgter Staatsbürger und Raiffeisen-Genossenschafter.

Daher ziehen wir die Anonymität vor.

Zur Klarstellung: Pierin Vincenz hat mit dieser Plattform nicht das Geringste zu tun.

Unsere Aufgabe ist, Rechtsstaatlichkeit zu bewahren. «Es gilt die Unschuldsvermutung», dieses fundamentale Rechtsprinzip ist selten so sehr und jahrelang mit Füssen getreten worden wie in diesem Fall.

Weiterlesen

Die Öffentlichkeit muss die Hintergründe kennen.

Anklage, Fall eines Gutbankers, Spesenhorror, Rotlichtbezirk, Bereicherung, Betrug.

Damit ist das öffentliche Ansehen des Mannes, der Raiffeisen zur Nummer drei auf dem Schweizer Bankensektor machte, restlos ruiniert. Die klare Botschaft ist: dem ist alles zuzutrauen. Er folgt seinen Trieben. Dazu gehört auch die Geldgier.

Das bereitet den Boden für eine eiskalte Intrige vor.

Weiterlesen