Vor der Sühne steht das Schuldeingeständnis. Früher gerne mittels Folter erlangt. Heute erledigen das die Medien.
Finden Sie nicht auch, dass Bernie Madoff, der erste wirklich globale Betrüger, zu Recht für den Schaden in der Höhe von wohl 65 Milliarden Dollar zu 150 Jahren Knast verurteilt wurde? Schliesslich hatte er über Jahrzehnte ein Schneeballsystem betrieben. Schon 1999 hatte ein Whistleblower auf das Ponzi-Schema hingewiesen, er wurde ignoriert.
Aber immerhin, im Dezember 2008 wurde Madoff zum ersten Mal verhaftet, Ende Juni 2009 erging bereits das Urteil, obwohl Heerscharen von Anwälten und über drei Millionen Betroffene das Strafverfahren eigentlich zu einem Alptraum hätten werden lassen. Aber nur sechs Monate von dem Beginn der Strafuntersuchung bis zum Urteil.
In der gleichen Zeit hätte ein Zürcher Staatsanwalt höchstens einen Aktenstapel von links nach rechts auf seinem Schreibtisch bewegt. Aber nur, wenn er sich ausnahmsweise tatkräftig gefühlt hätte.
800 Millionen verschwunden, 0 Tage Knast
Finden Sie nicht auch, dass der Schweizer Grossbetrüger Dieter Behring wenigstens seine Haftstrafe hätte antreten sollen? Er hatte zwar im Vergleich zu Madoff lächerliche 800 Millionen verröstet und war schon 1990 das erste Mal in die Pleite gefahren. Er wurde dann im Oktober 2004 wegen Verdachts auf millionenfachen Betrug verhaftet.
Er sass dann bis April 2005 in U-Haft und später nochmals für zwei Wochen. Mehr Gefängnis gab es aber für ihn nicht. 11 Jahre nach Eröffnung des Strafverfahrens erhob die Bundesanwaltschaft endlich Anklage. Es dauerte bis 2018, dass er rechtskräftig zu fünfeinhalb Jahren verurteilt wurde. Dem Haftantritt entzog er sich zuerst durch seinen angeschlagenen Gesundheitszustand, dann durch seinen Tod.
Über den Verbleib der 800 Millionen ist nichts bekannt, Mitangeklagte wurden aus dem Verfahren genommen, weil es so schon kompliziert genug war – für die Schweizer Strafverfolger. Einer der vielen, wenn nicht der grösste Skandal der Bundesanwaltschaft.
Lachhafte Peanuts im Vergleich
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass Robert Vesco, der Mastermind hinter einem der ersten Fonds, der 1973 spektakulär pleite ging, als Hauptverantwortlicher des IOS-Desasters, deren Hauptsitz in der Schweiz war, zur Rechenschaft hätte gezogen werden müssen – statt seine Lebensjahre beschaulich auf Kuba zu beschliessen, wo er 2007 starb? Oder dass sein Spiessgeselle Bernie Cornfeld nicht nach kurzer Untersuchungshaft gegen eine Zahlung von 5 Millionen Franken hätte freigelassen werden dürfen?
Soweit auch in diesem Verfahren US-Behörden involviert waren, ging es zackig zur Sache, und nur durch seinen Geniestreich, auf die Stabilität Kubas über den Zusammenbruch des sozialistischen Lagers hinaus zu setzen, konnten die USA seiner nicht habhaft werden.
Vergleiche sollen nicht der Relativierung oder Minderung anderer Straftaten missbraucht werden. Dennoch stellen wir diesen Fällen einen aktuellen zur Seite. Obwohl die Unterschiede frappant sind. In der Affäre Vincenz ist die mögliche Schadenssumme und die kriminelle Energie geradezu lachhaft klein im Vergleich. Es geht offiziell um rund 25 Millionen Franken angeblich rechtswidrig erworbenen Einkommens, plus Spesenbetrug in der Höhe von 250’000 Franken.
Und die unfähigen Manager der beiden Grossbanken?
Selbst in der Schweiz sind das Peanuts, wenn man diese Beträge nur schon mit den Multimilliarden vergleicht, die unfähige Manager der beiden Grossbanken in faule Deals und in das Bezahlen von Bussen stecken mussten. Ohne dass ihnen ein Haar gekrümmt wurde oder auch nur ein Rappen ihrer Bonusansprüche gekürzt worden wäre.
Sie wurden zwar in den Medien durchaus auch ruppig beschimpft, aber wer wie Brady Dougan mit Multimillionen für seine Multimilliardendesaster in den Sonnenuntergang reiten kann, steckt das locker weg.
Wie alle seine Vorgänger und Nachfolger bei beiden Grossbanken auch. Niemand von ihnen wurde auch nur damit bedroht, einmal eine Gefängniszelle von innen sehen zu müssen. Aber Unfähigkeit, auch wenn sie sich in Milliardenschäden äussert, ist leider nicht strafbar.
Früher wurden solche Probleme auch rabiat gelöst
Fähigkeit, auch wenn sie sich in Multimillionengewinnen und einem stetigen Wachstum bis zur Nummer drei im Schweizer Finanzmarkt äussert, schützt hingegen vor Verfolgung nicht.
Dabei spielen besonders in diesem Fall die Medien eine unrühmliche Rolle. Während sie selbst an Behring zunehmend das Interesse verloren, blieben sie Vincenz – spätestens nach seiner spektakulären Verhaftung und schikanös langen U-Haft – stetig auf den Fersen. Dass er, im Gegensatz zu Madoff, aber wie Behring von Anfang an seine Unschuld beteuerte, was soll’s.
Bis ins späte Mittelalter hinein wurden solche Probleme rabiat gelöst. Denn wie bis heute – abgesehen vom reinen Indizienprozess – ist das Geständnis des Angeklagten der beste Ausgang eines Strafverfahrens. War damals also ein Angeklagter nicht geständig, so half man mit ausgeklügelten und sadistischen Foltermethoden nach. Nur ganz wenige wurden dadurch nicht gebrochen. Noch weniger starben nicht an den erlittenen Torturen.
Die heutigen Methoden sind subtiler, aber nicht weniger grausam
Alle anderen gestanden natürlich, früher oder später. Vor der Streckbank oder danach. Erst langsam dämmerte es der Rechtsprechung, dass ein so erlangtes Geständnis vielleicht doch nicht über jeden Zweifel erhaben sei. Vor allem, wenn sich nach der Verurteilung und Hinrichtung herausstellte, dass der Geständige gar nicht der Täter war.
Massenmedien verfügen heutzutage zwar nicht über Folterkeller, Streckbänke, glühendes Eisen, geschmolzenes Blei oder Die Möglichkeit zum Rädern. Allerdings nur in diesen mittelalterlichen Ausformungen nicht.
Die heutigen Methoden sind viel subtiler, hinterlassen keine sichtbaren Spuren, und alle Medien würden den Verdacht, sie betrieben um der Auflage willen eine neue Art von Folter, entrüstet zurückweisen. Obwohl sie sich dieser zweifellos schuldig machen. Mit der Missachtung der Unschuldsvermutung. Der Privatsphäre. Von Bank- und Geschäftsgeheimnissen. Der Missachtung der Vertraulichkeit einer Strafuntersuchung, der Vertraulichkeit einer Anklageschrift.
Dazu mit üblen Stigmatisierungen, dem Ankleben von Rufmord- Bezeichnungen, die nie mehr weggehen. Rotlicht-Banker, geldgieriger Banker, verlogener Banker, maskierter Banker, rücksichtslos, skrupellos, unanständig, selbstherrlich, abgehoben. War er das? Das ist eigentlich inzwischen egal. Es wird an ihm kleben bleiben, schlimmer als Spucke.
Schuldig oder unschuldig? Völlig egal
Wird er verurteilt werden oder freigesprochen? Ist doch egal, vorverurteilt durch verantwortungslose Medien ist er sowieso. Hat er Schuld auf sich geladen, hat er Sühne verdient? Ist doch völlig egal, im Vergleich zum genüsslichen Zitieren von Spesenabrechnungen im Rotlichtbezirk.
Haben die Medien Schuld auf sich geladen? Und ob. Aber wie die Folterknechte im Mittelalter würden sie mit dem Argument, dass sie ja nur ihren Auftrag der Nachrichtenbeschaffung wahrgenommen hätten, jedes Ansinnen nach Sühne von der ihrer Meinung nach blütenweissen Weste schnipsen. So heuchlerisch und verlogen sind sie geworden.
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