Eigentlich soll ein Strafbefehl öffentliches Spiessrutenlaufen verhindern.
Wenn man das Recht bis an seine Grenzen ausreizt, muss man eine gute Begründung dafür finden. Hier heisst sie «Prozessökonomie». Das bedeutet, dass den überlasteten Gerichten möglichst viele Prozess erspart werden sollen.
Von einem gelegentlich angewendeten Instrument hat sich der sogenannte Strafbefehl inzwischen zur Methode entwickelt, mit der die überwiegende Mehrheit aller Strafverfahren abgeschlossen wird.
Damit das möglich ist, findet eine wunderliche Rechtsverbiegung statt. Der mögliche Delikte untersuchende Staatsanwalt setzt sich einen neuen Hut auf und urteilt selber als Richter darüber.
Es gibt gute Gründe, wieso die Staatsgewalt, die einen Fall untersucht, natürlich nicht auch die Staatsgewalt sein sollte, die über die eigene Untersuchung richtet. Aber it’s the law, und das muss akzeptiert werden.
Ein Angeschuldigter hat den Strafbefehl akzeptiert
Ein Strafbefehl immerhin nicht. Innert 10 Tagen kann gegen diesen sogenannten Urteilsvorschlag Einsprache erhoben werden. Findet das nicht statt, ist er rechtsgültig und wird im Strafregister eingetragen, falls die mit ihm verbundene Busse 5000 Franken übersteigt. Die einzige Grenze besteht darin, dass der Staatsanwalt nur Urteile ausfällen darf, wenn die mögliche Gefängnisstrafe nicht sechs Monate überschreitet.
Im Fall Vincenz hat sich einer der Angeschuldigten dafür entschieden, einen Strafbefehl zu akzeptieren. Deshalb ist er in der nach drei Jahren endlich eingereichten Anklageschrift auch nicht aufgeführt.
Es handelt sich um einen Anwalt, der laut Strafbefehl Konstruktionen errichtet haben soll, die zur angeblichen Verschleierung von Eigentumsverhältnissen und verdeckten Beteiligungen der beiden Hauptbeschuldigten gedient haben sollen.
Der Deal, made in Switzerland
Früher war dieser Anwalt in einer grösseren Kanzlei, inzwischen arbeitet er als Einzelkämpfer. Dem Akzeptieren eines Strafbefehls geht normalerweise etwas voraus, das wir aus jeder US-Verhandlung kennen. Ein Deal. Der Angeschuldigte erspart der Justiz Aufwand und Gerichtsverfahren, dafür kommt man ihm beim Strafmass und bei der Schwere des Delikts entgegen.
Also der Ersatz der Rechtsprechung durch märten wie auf dem orientalischen Basar. Normalerweise ist das Angebot für den Angeschuldigten auch deshalb attraktiv, weil er sich damit die Ausstellung in einem öffentlichen Prozess erspart.
Nun ist das aber keine Geheimjustiz, also muss der Strafbefehl eine Zeitlang zur Einsicht aufliegen. Das wird nicht an die grosse Glocke gehängt, aber findige Journalisten benützen natürlich die Gelegenheit.
Der Strafbefehl kann eingesehen werden
Während der grosse Ersatzrichter bei Tamedia, der in den letzten Jahren unermüdlich durchgestochene Ermittlungsunterlagen, Ankündigungen des Staatsanwalts publizierte, offensichtlich ausruht, hat ein Journalist von CH Media Einblick in den Strafbefehl genommen.
«Mehrfache Gehilfenschaft zu Betrug» ist die Ansage, 104’000 Franken Busse die Strafe. Das ist der Maximalbetrag, aber immerhin: die Geldstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt, muss also nicht bezahlt werden. Der Anwalt sei nur ein Dienstleister gewesen, der zu normalen Stundenansätzen den beiden Hauptbeschuldigten dabei geholfen habe, Tarnkonstruktionen zu errichten.
Das hat der Anwalt eingestanden, der Strafbefehl ist rechtsgültig. Ob es tatsächlich auch so war – und vor allem: ob das Handeln der weiterhin Angeschuldigten rechtswidrig war –, das ist auch damit noch längst nicht erwiesen. «Bedingte Geldstrafe für den Mann, der die Deals tarnte», titelte CH Media. Tarnen ist, das weiss auch das Militär, noch nicht strafbar.
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