Kommt darauf an, meint da offenbar die Schweizer Justiz.
Ungetreue Geschäftsbesorgung, da sind sich eigentlich alle einig, ist eine ziemliche Schweinerei. Deshalb stehen auch bis zu 5 Jahren Gefängnis drauf.
Etwas laienhaft formuliert, bedeutet das: ein Angestellter wirtschaftet vorsätzlich in den eigenen Sack und schädigt damit seinen Arbeitgeber. Also er steckt die Provision ein, er bereichert sich an Transaktionen, er knipst Geld ab, das eigentlich seinem Arbeitgeber zustünde. Das tut er absichtlich, wissentlich und es entsteht ein Schaden.
Genau dieser mögliche Stratatbestand wurde Pierin Vincenz und anderen als Anfangsverdacht vorgeworfen. Und wo ein Anfangsverdacht ist, folgt die Strafuntersuchung durch einen Staatsanwalt. Dem war diese Anzeige auf den Tisch gelegt worden. Von einer Anwaltskanzlei, also nahm der Staatsanwalt an, dass da schon genug Fleisch am Knochen sei, dass seine Ermittlungen schnell zu Resultaten und einer Anklage führen würden. Gegen den ehemaligen Chef der drittgrössten Bank der Schweiz. Jackpot, wie da ein Staatsanwalt sagen würde, dem in seiner bisherigen Karriere noch kein grösserer Erfolg gegönnt war. Aber ein paar herbe Niederlagen.
Blöd aber auch, dachte der Staatsanwalt
Also ermittelte er frohgemut, und dann weniger frohgemut. Anfangsverdacht, gut und schön, aber wo ist die beweisbare Absicht? Der Vorsatz? Wo ist die beweisbare Schädigung? Waren doch alles gewinnbringende Geschäfte. Für Vincenz und für Raiffeisen. Blöd aber auch, dachte der Staatsanwalt.
Aber jetzt war er schon so schön in Fahrt, da kam eine Einstellung nicht in Frage. Also Kurswechsel auf dem Absatz. Spesenbetrug. Erweitert zu allem Schlimmen. Gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung, Veruntreuung. Abgründe, Abgründe. Selbst zwei Teilnehmer an einer Reise, die ihnen Vincenz als Dankeschön von Raiffeisen für geleistete Dienste offerierte – und sie keinen Zweifel hatten, dass der strahlende und erfolgreiche CEO auch dazu autorisiert war –, selbst diese zwei werden Jahre nach der Sause nun angeklagt. Weil sie es sich hätten schriftlich geben lassen sollen, dass Vincenz sie im Namen Raiffeisen einladen darf?
Egal, die Anklage lautet: Beihilfe zur ungetreuen Geschäftsbesorgung. Das hat zwei Gründe. Sonst ist das Wort Geschäftsbesorgung fast vollständig aus der 364-seitigen Anklageschrift verschwunden. Und da es sich nicht um einen saftigen Ausflug ins Rotlichtmilieu handelte, muss der Staatsanwalt doch auch hier zu Beklagendes finden.
Immerhin ein Kleinerfolg für den Staatsanwalt
Und verzeichnet immerhin einen Kleinerfolg. Einer der beiden Mitreisenden hat einen Strafbefehl akzeptiert. Das bedeutet, er hat sich in minderem Umfang schuldig erklärt und dadurch einen öffentlichen Prozess und möglicherweise jahrelange Streitereien vor Gericht erspart.
Der zweite Reisende ist aber der wohl richtigen Auffassung, dass er nichts Unrechtes getan habe. Der Grund für die Einladung stimmte, der Absender stimmte auch, also was soll da Beihilfe seinerseits sein? Daher will er es vor Gericht ausfechten. Obwohl damit auch die Unschuldsvermutung in seinem Fall sich in Luft auflöst.
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