Dem Staatsanwalt fällt immer eine Lösung für Unlösbares ein.
Aber dem Staatsanwalt in seiner Not fällt immer was ein. Also machte er aus Spesenbetrug einen gewerbsmässigen Betrug, damit umging er die drohende Verjährung. Und die für Betrug nötige Arglist, die holte er sich mit einer kühnen Konstruktion auf rechtlich ganz, ganz dünnem Eis. Dazu dann noch Urkundenfälschung, Bestechung und Veruntreuung.
Damit konnte er die Frage, was denn aus der ungetreuen Geschäftsbesorgung geworden sei, mit einem lockeren «es war ja alles noch viel schlimmer» abschmettern. Und mit der garstigen Renitenz der Angeschuldigten begründen, dass es bis zur Einreichung der Anklageschrift sagenhafte drei Jahre dauerte.
Bis er ein 364-seitiges Mammutwerk auf das Pult des Bezirksgerichts Zürich wuchtete. Eine Zumutung, selbst ohne die Gigabyte an Anlagen. Ein klares Indiz, dass ihm das Strafverfahren aus der Hand geglitten war.
Schon während der jahrelangen Untersuchung pfiffen die Medien auf das Untersuchungsgeheimnis oder die Unschuldsvermutung. Begierig schluckten sie jedes Dokument, jede Vermutung, mit denen sie regelmässig angefüttert wurden. Aber das war nur ein müdes Rascheln im Vergleich zum Sturm, der sich sofort nach Fertigstellung der Anklage erhob. Wohl noch bevor die Angeschuldigten sie überhaupt zu sehen bekamen, wurde bereits fleissig daraus zitiert.
Geschäftsverkehr oder Geschlechtsverkehr
Mit besonderer Lust natürlich über Vincenz Ausflüge ins Rotlichtmilieu, wo er wohl Geschäftsverkehr mit Geschlechtsverkehr verwechselte. Geschäftskosten mit Geschlechtskosten. Wenn noch irgendwelche Fetzen seines vorher völlig unbescholtenen Rufs, wenn noch Erinnerungen an seine Lebensleistung, Raiffeisen zur Nummer drei im Schweizer Banking zu machen, rumhingen, jetzt waren sie endgültig weg.
Wer so was macht und es dann erst noch über Spesen abrechnet, der ist zu allem fähig, an allem schuld. Eigentlich braucht es doch gar keinen Prozess mehr, gleich wegsperren. Vielleicht kommt es auch gar nicht zu einem Prozess.
Fortsetzung folgt.
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