Ein überforderter Staatsanwalt. Angeschuldigte mit Maulkorb. Die Medien zitieren die saftigsten Stellen der Anklage.
Eine vorzeitige Veröffentlichung der Anklageschrift wäre «vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung, die vorbehaltlos für alle Beschuldigten gilt, nicht vertretbar». Damit zeigt das Bezirksgericht schon in seiner ersten Medienmitteilung eine bis ans Lächerliche grenzende Realitätsverweigerung.
Das ist aber nur die Oberfläche eines veritablen Justizskandals. Er beginnt mit einem deutlich überforderten Staatsanwalt, der nach bitteren Niederlagen mit 57 Jahren wenigstens einmal ein prominentes Opfer zur Strecke bringen will. Aufgrund eines wackligen Anfangsverdachts eröffnet er im Dezember 2017 eine Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Raiffeisen-Star Pierin Vincenz und andere.
Schnell wird ihm klar, dass sich dieser Anfangsverdacht, den er zur Legitimation seiner Untersuchung braucht, nicht halten lässt. Statt das Verfahren einzustellen, greift er zu drakonischen Massnahmen. Verhaftung von Vincenz und seinem Kompagnon, Hausdurchsuchungen, mehrmonatige Untersuchungshaft. Nur: die vermutete ungetreue Geschäftsbesorgung liess sich ums Verrecken nicht gerichtsfest machen.
Spesenbetrug aus Verzweiflung
Damit setzte sich Marc Jean-Richard-dit-Bressel selbst unter Erfolgsdruck. Er hatte den ersten Schweizer Bankchef in den Knast geworfen, obwohl das andere viel mehr verdient hätten. Das konnte nun nicht mehr mit Einstellung enden, nur mit einer Anklage. Aber wegen welcher Straftaten?
In seiner Verzweiflung kam er auf das Naheliegende: Spesenbetrug. Aber auch das war eine kitzlige Sache. Schliesslich waren die Spesenrechnungen von Vincenz sogar vom damaligen VR-Präsidenten von Raiffeisen Schweiz abgezeichnet worden.
Fortsetzung folgt.
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