Hinter dem Strafverfahren verbirgt sich etwas ganz anderes.

Die Medien waren für kurze Zeit wieder voll von Artikeln über den Strafprozess gegen Pierin Vincenz und seinen Kompagnon. Das meiste haben sie nicht verstanden.  Denn es gibt ein Bühnenstück fürs Publikum. Aber hinter dem Vorhang spielt sich der wahre Kampf ab.

Es gab im wesentlichen drei Meldungen.

  1. Es war offenbar alles noch viel schlimmer. Deshalb hat der Staatsanwalt von der Beschuldigung «ungetreue Geschäftsbesorgung» Abstand genommen. Stattdessen klagt er wegen Betrug, Urkundenfälschung, Veruntreuung und passiver Bestechung an.
  2. Dass alles noch viel schlimmer ist, beweist auch der geforderte Strafrahmen: Je sechs Jahre für die beiden Hauptbeschuldigten.
  3. Aus unbekannter Quelle bekamen die Medien brühwarm den Inhalt der nach drei Jahren eingereichten Anklageschrift durchgestochen. Darunter die akkurat aufgezählten Ausflüge von Vincenz in Etablissements von fraglichem Ruf. Schnell ist vom «Rotlicht-Banker», vom Spesenritter die Rede.

Das war so gewollt. Das ist falsch.

  1. Der Staatsanwalt hat schon sehr früh den Anfangsverdacht «ungetreue Geschäftsbesorgung» fallengelassen. Durch die mediale Beachtung des Falls und durch die drakonische Untersuchungshaft von über 100 Tagen war er unter Erfolgszwang. Aber nur Spesenbetrug hätte diesen Aufwand, diese U-Haft nicht legitimiert. Also pumpte er das zu Betrug, Urkundenfälschung usw. auf.
  2. Um sich selbst salvieren zu können, fordert er ein sehr hohes Strafmass. Damit er nicht daran schuld ist, wenn das Gericht die sechs Jahre auf eine bedingte Strafe schrumpft.
  3. Seit Beginn der Strafuntersuchung werden bestimmte Medien unablässig mit streng vertraulichen Untersuchungsakten beliefert. Als Höhepunkt mit der strikt vertraulichen Anklageschrift. Cui bono, zu wessen Gunsten? Es bleibt nur ein Interessent, Ruf und Ansehen der beiden Hauptbeschuldigten völlig zu ruinieren. Raiffeisen.
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